Bitte wählen Sie, je nach Ihrem Anliegen, das entsprechende Formular und füllen dieses vollständig aus.
Sollte Ihr Anliegen auf keines der untenstehenden Formulare zutreffen, nutzen Sie bitte das „Kontakt“-Formular.
Ihr Anliegen wird sodann Feuerwehr-intern an die verantwortliche Person weitergeleitet!
Bei Allgemeinen Anfragen oder wenn Ihr Anliegen auf keines der untenstehenden Formulare zutrifft, nutzen Sie bitte dieses Formular.
Diesen Traum hat jedes Kind einmal, ein Feuerwehrmann zu werden. Es ist nicht schwer sich diesen Kindheitstraum zu erfüllen, wir haben von Anfang Februar bis Ende Oktober jeden zweiten Montag ab 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus Altenmarkt Übung, wo die Jugendlichen in cooler Atmosphäre, spielerisch mit den Gerätschaften vertraut gemacht werden.
Begeisterte und Interessierte, welche bereits den 15. Geburtstag gefeiert haben, können direkt in den aktiven Dienst einsteigen. Die Übungen der aktiven Mannschaft finden von Anfang Februar bis Ende Oktober jeden 2. Donnerstag statt. Die genauen Termine findest du auf der Startseite.
Auch wenn eine Feuerwehr viel Ausrüstung benötigt um die verschiedensten Szenarien zu meistern, sind dennoch die Mitglieder das Herzstück im Feuerwehrwesen.
Wir sind verpflichtet, rund um die Uhr einsatzbereit zu sein. Um dies zu gewährleisten, ist es unumgänglich, viele tatkräftige Feuerwehrmänner einsetzen zu können.
Mitglied der Feuerwehrjugend kann jeder ab 12 Jahren werden, mit dem vollendeten 15. Lebensjahr ist ein Übertreten in den Aktivstand möglich. Die Feuerwehrjugend ist jedoch für den aktiven Dienst keine Voraussetzung.
Falls du Interesse am Feuerwehrwesen hast und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung oder Kameradschaft suchst, schreibe uns eine Nachricht mit deiner E-Mail-Adresse und deiner Handynummer für Rücksprachen.
Wir freuen uns auf Dein mitmachen!
Weiß Georg, ABI
Ortsfeuerwehrkommandant
Gerne kannst du dich hier melden.
Solltest du unter 15 Jahren alt sein nutze bitte dieses Formular.
Wespen und Hornissen stehen unter strengem Artenschutz / Naturschutz, aus diesem Grund kann die Freiwillige Feuerwehr gesetzlich nur bei „Gefahr in Verzug“ tätig werden, sprich, wenn konkret eine „Gefährdung von Gesundheit und Leben“ vorliegt.
„Gefahr in Verzug“ bedeutet, dass schutzbedürftige Menschen (Altenheim, Krankenhaus, Kindergarten, Volksschule) oder Menschen mit Allergie gefährdet werden, sich das Nest über dem Eingang, Fenster oder im Wohnbereich befindet und ein Kontakt mit den Insekten nicht vermeidbar ist.
Sollte durch die Insekten keine offensichtliche Gefährdung vorliegen, oder könnten wir durch die Maßnahme in Konflikt mit dem Naturschutzgesetz geraten, werden wir eine Insektenbekämpfung aus rechtlichen Gründen ablehnen.
Bei einer erforderlichen Insektenbekämpfung füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus. Wir werden sodann telefonisch mit Ihnen in Kontakt treten, Sie kostenlos beraten und entscheiden, ob bzw. wann wir die Insektenbekämpfung bei Ihnen durchführen.
Diese Einsätze werden von uns im Regelfall bei unseren Gesamtübungen jeden zweiten Donnerstag abgearbeitet.
Wir bitten Sie, uns genau mitzuteilen, wo sich das Nest befindet, damit wir mit den richtigen Gerätschaften zu Ihnen kommen.
Um im Notfall in Ihre Garage zu kommen bzw. um etwaigen Schaden vermeiden zu können, sind wir auf Ihre Informationen angewiesen.
Da dies vertrauliche Informationen sind, wird ausschließlich im Ernstfall von diesen Informationen gebrauch gemacht. Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben!
Sollte uns Ihre Tiefgarage noch nicht bekannt sein, wird OFK Weiß Georg mit Ihnen telefonisch in Kontakt treten, um diese gegebenenfalls auch zu besichtigen.
Detaillierte Informationen über Ihre Photovoltaikanlage erleichtern unseren Einsatz im Ernstfall enorm. Da die Leitungen der Photovoltaikanlagen meist bis in den Keller ungesichert sind und so auch bei ausgeschaltener Hausanschlusssicherung Strom führen können (sogar bei Nacht z.B. durch die Beleuchtung auf unseren Fahrzeugen), wäre es für uns besonders wichtig zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, die Anlage „vollständig stromlos“ zu machen.
Sollten Sie gefährliche Stoffe (wie Gas, Benzin oder ähnliches) in größeren Mengen lagern, teilen Sie uns das bitte mit.