Waldbrand Verordnung 2022

Verordnung
der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. vom 22.7.2022 betreffend den Waldbrandschutz im politischen Bezirk St. Johann/Pg.

Verordnung
der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. vom 22.7.2022 betreffend den Waldbrandschutz im politischen Bezirk St. Johann/Pg.

Präambel
Aufgrund der herrschenden Witterung ist derzeit im Bezirk St. Johann/Pg. eine besondere Brandgefahr gegeben. Einer Langzeitprognose der Zentralanstalt für Meteorologie und Geody- namik (ZAMG) zu Folge ist in den nächsten 4 Wochen nicht mit großflächigen, ergiebigen Nie- derschlägen zu rechnen. Da die Niederschlagseinträge in den letzten Wochen ebenfalls als un- ergiebig klassifiziert werden müssen, hat sich eine Oberbodentrockenheit etabliert. Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation noch weiter verschärft. Seitens der Forstbehörde sind daher entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung von Waldbränden zu treffen.
Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 idgF wird verordnet:


§1
Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald sind mit sofortiger Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

§2
Von dem im § 1 ausgesprochenen Verbot sind alle Waldflächen im politischen Bezirk St. Jo- hann/Pg. umfasst. Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen (ohne Rücksicht auf die Kul- turgattung), von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.


§3
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs 1 lit. a Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatz- freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.


§4
Die Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirks- hauptmannschaft St. Johann/Pg. in Kraft und endet mit dem Tag der Kundmachung der Aufhebung dieser Verordnung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. Pg.. Zusätzlich ist die Verordnung auf der Homepage des Landes Salzburg und an den Anschlagtafeln der betroffenen Gemeinden kundzumachen.


Für den Bezirkshauptmann:
Dipl.-Ing. Thomas Steinmüller
Amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur

www.salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft St.Johann im Pongau | Pongau
Hauptstr. 1 | 5600 St. Johann/Pg. | Österreich | Telefon +43 6412 6101 | bh-st-johann@salzburg.gv.at Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT602040407008101925 | UID ATU36796400

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