Erhöhte Waldbrandgefahr

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann

Geschätzte Altenmarkter und Altenmarkterinnen!

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr im Pongau wurde jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald mit sofortiger Wirkung verboten.

Weiter Informationen findet ihr im Schreiben der BH St. Johann:
Verordnung BH St. Johann Waldbrandgefahr

Diverses